Flexibel arbeiten mit Personal-Dienstleistern
Bei Personalmangel flexibel reagieren.
Flexibilität erfordert Kompetenz. Und Kompetenz ist eine Frage der Organisation. Doch Flexibilität kompetent zu organisieren, ist keine leichte Aufgabe. Denn schnell und richtig auf Veränderungen reagieren zu können, erfordert Flexibilität. Viele Wirtschaftsunternehmen greifen daher gern auf externes Know-how zurück und wenden sich an Personal-Dienstleister – mit weiterhin steigender Tendenz. Denn immer mehr Betriebe wissen, dass Personal-Dienstleister Lösungen für alle Probleme anbieten, die mit Personal zu tun haben.
Wird vorübergehend zusätzliches Personal benötigt?
Arbeitnehmerüberlassung als flexible Form der Beschäftigung hilft Betrieben, wenn kurz- oder langfristig externe Mitarbeiter benötigt werden, um unvorhergesehene Personal-Engpässe abzufedern. Dabei ist Zeitarbeit in den vergangenen Jahren schon zum „Klassiker“ geworden. Und die heute mit Abstand am meisten nachgefragte Personal-Dienstleistung. Den Mitarbeitern bietet sie regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit unterschiedlichen Einsatzorten und trägt nicht wenig zu deren Qualifizierung bei.
Wird neues Personal zur Festeinstellung gesucht?
Kein Problem. Viele Zeitarbeitsunternehmen fungieren zusätzlich als so genannte private Personalvermittler und erarbeiten für ihre Kunden Anforderungsprofile, schalten Anzeigen, führen Bewerbungsgespräch und schlagen Kandidaten zur Einstellung vor. Sie bieten der Wirtschaft eine zusätzliche Möglichkeit, Personal zu rekrutieren. Und auch Arbeitslosen eröffnen sich so neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Braucht eine Personalabteilung zusätzliche Unterstützung?
Dann kenn eine professionelle Personalberatung nützlich sein. So können Personal-Dienstleister z.B. Vorschläge zur Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation erarbeiten, Auswahlverfahren für neues Personal entwickeln, neue Arbeitszeitmodelle erstellen u.a.
Das Unternehmen muss umstrukturiert und dabei Personal sozialverträglich abgebaut werden?
Hier helfen Personal-Dienstleister mittels Outplacement. Ausscheidende Mitarbeiter werden im Rahmen eines Outplacement-Vertrages zwischen dem bisherigen Arbeitgeber und dem Personal-Dienstleister von dessen Outplacementberatern für neue berufliche Aufgaen fit gemacht, inklusive Training von Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.
Sie brauchen Spitzenpersonal in Krisenzeiten?
Hier können Manager auf Zeit gute Dienste leisten. Ob Unternehmen saniert werden sollen, ein Generationswechsel zu überbrücken ist oder Einzelprojekte abzuwickeln sind- Interimsmanagement hilft, die Unternehmenskrise angemessen zu bewältigen.
Zeitarbeit schafft Arbeitsplätze
In der Zeitarbeit finden Jahre für Jahre über 800 000 Frauen und Männer eine vollwertige Beschäftigung bei Personal-Dienstleistern.
Zeitarbeit ist zu einem der wichtigsten Beschäftigungsmotoren geworden, d.h. Zeitarbeitet bietet vielen Erwerbslosen eine Beschäftigungsperspektive und entlastet den Arbeitsmarkt. Rund 70% aller Zeitarbeitnehmer sind vor ihrer Anstellung ohne Beschäftigung gewesen. Und nach den Erfahrungen des BZA findet bis zu 30% der Zeitarbeitnehmer Anschluss in ein konventionelles Arbeitsverhältnis. Zeitarbeit vernichtet also keine Arbeitsplätze, sondern gibt vielen Erwerbslosen die Chance auf Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Personal-Dienstleister erfüllen zentrale arbeitsmarktpolitische Funktionen, insbesonders
- Abbau und Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Abbau und Vermeidung von Überstunden und Zusatzschichten
- Abbau und Verdrängung von Schwarzarbeit.
Zeitarbeit: Alles was recht ist
Deutschland hat auch im internationalen Vergleich ein sehr anspruchsvolles Recht der Zeitarbeit. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zeitarbeitsunternehmen benötigen eine Erlaubnis (AÜG) der Bundesagentur für Arbeit und werden von ihr kontrolliert und überwacht. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind im Gesetz folgende Regelungen niedergelegt:
- Zeitarbeitsunternehmen haben dieselben Pflichten wie andere Arbeitgeber auch
- Zeitarbeitsunternehmen entrichten für alle ihre Mtarbeiter die üblichen Sozialversicherungsbeiträge, d.h. Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.
- Die Arbeitnehmer haben selbstverständlich Anspruch auf Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub
- Die Mitarbeiten haben zudem Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für sie bei einem Kunden hat.
- Für alle Zeitarbeitnehmer gelten dieselben Schutzbestimmungen wie für andere Arbeitnehmer, z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz u.a.m.
Quelle: BZA Broschüre Verantwortung für Arbeit