Wie findet man einen Dienstleister seines Vertrauens?
Klug ist zu prüfen, für welchen Dienstleister man sich entscheidet. Doch welche Kriterien kann man heranziehen um einen Dienstleister seines Vertrauens zu finden?
Zunächst kann man sich das Unternehmen „von außen“ anschauen: Rechtsform, Internetauftritt, Beschreibung in Anzeigen – manchmal bekommt man schon jetzt einen Eindruck, ob und wie professionell ein Unternehmen wirkt. Ist der Auftritt einheitlich / rund?

Wie präsentiert man sich selbst? Was sind die Schlüsselwörter in der eigenen Charakterisierung?
Natürlich spielen auch Reaktionszeiten und Art der Kommunikation eine Rolle.
Die Dienstleistung sollte kostenfrei für Sie als Bewerber sein – es sei denn es handelt sich um spezielle Angebote, wie z.B. ein unfassendes psychologisches Profiling, welches Sie mitnehmen können und für welches aufwändige Test gemacht werden.
Wie werden Sie sowohl am Telefon als auch persönlich im Gespräch behandelt? Nimmt man sich Zeit für Sie? Interessiert den Dienstleister, was Sie gerne machen möchten? Wie umfassend ist die Information über die Stelle und die weitere Vorgehensweise? Fühlen Sie sich ernst genommen, aufgehoben? Entsteht ein Vertrauensverhältnis? Ist ihr Gegenüber glaubhaft, ehrlich und authentisch?
Wie ist das Gesamt-Angebot? Welche Art von Verträgen werden angeboten? Ist der Dienstleister Mitglied in einem Verband? Wie ist das Gesamtpaket an Weiterbildung, betrieblicher Altersvorsorge, zusätzliche Leistungen?
Wie viele Kunden aus welchen Branchen bedient der Dienstleister? Gibt es Referenzen? Wie langjährig sind diese Kontakte?
Welche Links hat der Dienstleister auf der Homepage? Arbeitet er schon länger in der Region? Gibt es Kontakte zu regionalen Weiterbildungsinstituten? Ev. Vorträge beim Arbeitsamt oder in Hochschulen? Wie ist das Netzwerk?
Welchen Service bietet der Dienstleister auch Ihnen als Bewerber an? Fühlen Sie sich auch wie ein Kunde?
Ein verlässliches Qualitätsmerkman ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Bei den Verbandsmitgliedern gelten anerkannte Leistungs- und Qualitätsstandards des BAP. Die Mitglieder unterliegen alle einer Prüfung.
